|
In den letzten zwei Jahren hatten wir wiederholt mit internen Untersuchungen wegen kommerzieller Bestechung und Untreue von Mitarbeitern zu tun. Da das Verhalten der Mitarbeiter in solchen Fällen oft verdeckt erfolgt, ist das Unternehmen häufig nicht in der Lage, entscheidende Beweise wie z. B. relevante Banktransaktionen selbst zu erlangen. In der gegenwärtigen gerichtlichen Praxis befindet sich das Unternehmen bei strafrechtlicher Anzeige, zivilrechtlicher Klage oder arbeitsrechtlicher Kündigung ohne solche Beweise in einer benachteiligten Position. |