Nur noch eine Woche für die Ultimate Beneficial Owner (UBO) Meldung!

Autor:ZHU Qin、LIAN Weiqian
Veröffentlichungsdatum:2025.10.24

In letzter Zeit haben die Marktregulierungsbehörden sowie Banken in verschiedenen Regionen dringende Mitteilungen herausgegeben, in denen Unternehmen aufgefordert werden, die Ultimate Beneficial Owner (UBO)-Meldung vorzunehmen. Gemäß den Measures for the Administration of Beneficial Ownership Information („Measures“), die 2024 gemeinsam von der People’s Bank of China und der State Administration for Market Regulation erlassen und in Kraft gesetzt wurden, sind Unternehmen, die vor dem Inkrafttreten der Measures (d. h. vor dem 1. November 2024) registriert wurden, verpflichtet, ihre UBO-Meldung spätestens bis zum 1. November 2025 abzuschließen. Für diese Unternehmen verbleibt nun nur noch eine Woche bis zum Ablauf der endgültigen Frist!

Shaohe & Benelux Chamber: Eine Partnerschaft, die Talente stärkt

Autor:Shaohe Law Firm
Veröffentlichungsdatum:2025.10.14

In der fünften Folge der „Intern2China“-Reihe des Benelux Chamber of Commerce blicken unser Foreign Counsel Philip Lazare und Praktikant Christian Loos auf sechs Monate in Shanghai zurück. Christian, Teilnehmer des Frühjahrsprogramms 2025, war bei Shaohe in den Fachteams Handelsrecht und M&A-Transaktionen eingebunden.

Wieweit müssen in den Macht- und Aufsichtsorganen einer chinesischen Gesellschaft Arbeitnehmervertreter eingesetzt werden?

Autor:KONG Yuwei、QIU Runyi
Veröffentlichungsdatum:2025.09.10

Das in weiterem Umfang novellierte chinesische Gesellschaftsgesetz ist am 1. Juli 2024 in Kraft getreten. Unter anderem hat es mehrere wichtige Anpassungen an der Corporate-Governance-Struktur (d. h. insbesondere die Organisation und Kompetenzverteilung von Geschäftsführung und Aufsichtsorgan) eingeführt. Es enthält insbesondere klare Anforderungen an die Mitbestimmung der Arbeitnehmer und erhöht somit unmittelbar die Compliance-Anforderungen an Gesellschaften. Im vorliegenden Artikel wird eine chinesische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als typisches Beispiel herangezogen, um diese Anforderungen zu erläutern, die in wesentlichem Umfang auch für Aktiengesellschaften gelten.