Rechtliche Risiken beim Einsatz chinesischer Arbeitnehmer über einen Employer of Record (EOR)

Autor:QIU Runyi, WANG Dian
Veröffentlichungsdatum:2026.07.14

I. Hintergrund Im Geschäftsalltag kommt es wiederholt vor, dass ausländische Unternehmen, die weder eine Zweigniederlassung noch eine Tochtergesellschaft oder eine sonstige repräsentative Präsenz in China unterhalten, gleichwohl vor Ort geschäftlich tätig werden – etwa im Beschaffungsbereich. Zur Deckung ihres Personalbedarfs greifen diese Unternehmen dann nicht selten auf chinesische Personaldienstleister zurück, mit denen sie entsprechende Dienstleistungsverträge abschließen. Der Dienstleister übernimmt dabei die Rolle des formalen Arbeitgebers (sog. Employer of Record, nachfolgend „EOR“): Er schließt mit den chinesischen Arbeitnehmern Arbeitsverträge, wickelt die Vergütung ab und führt die Beiträge zur Sozialversicherung sowie zur Wohnungsbaukasse ab. Dieses Modell erfreut sich bei ausländischen Unternehmen großer Beliebtheit, ermöglicht es ihnen doch, ihre Aktivitäten in China mit geringem Kapitaleinsatz rasch aufzunehmen, die Personaladministration zu verschlanken und gleichzeitig flexibel auf wechselnden Personalbedarf zu reagieren.

Ist der „Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung“ wirklich so realitätsfern?

Autor:WANG Sai, ZHOU Rong
Veröffentlichungsdatum:2026.06.30

Wenn von „Monopolen“ oder einer „marktbeherrschenden Stellung“ die Rede ist, denken kleine Unternehmen oft unwillkürlich an Branchenriesen mit enormem gesellschaftlichem Einfluss. In der Realität sind jedoch Untersuchungen und Sanktionen durch die Kartellbehörden oder die Einleitung von Gerichtsverfahren wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung keineswegs nur großen, einflussreichen Unternehmen vorbehalten; viele Unternehmen, die in bestimmten Regionen oder Marktsegmenten eine marktbeherrschende Stellung besitzen, sind zwar eventuell nicht so bekannt wie Großunternehmen, können aber dennoch aufgrund von Verhaltensweisen, die gegen das Kartellrecht verstoßen, rechtlichen Risiken ausgesetzt sein.

Zollregistrierung von geistigen Eigentumsrechten in China: Ein kosteneffizienter Weg zum Schutz geistigen Eigentums

Autor:LIAO Yuhui, QIU Runyi
Veröffentlichungsdatum:2026.06.16

Geistige Eigentumsrechte (IP-Rechte) an Waren, die in das chinesische Zollgebiet eingeführt oder aus diesem ausgeführt werden, können bereits vor Erreichen ihres Zielmarkts durch den chinesischen Zoll von Amts wegen proaktiv geschützt werden. Gemäß den einschlägigen chinesischen zollrechtlichen Vorschriften können in- und ausländische Inhaber von geistigen Eigentumsrechten im Zusammenhang mit Import- und Exportwaren bei der Allgemeinen Zollverwaltung (General Administration of Customs; GACC) einen Antrag auf Registrierung ihrer Rechte, wie z. B. Marken, Urheberrechte und Patente, stellen. Sobald diese Informationen registriert sind, dienen sie dem Zoll im Rahmen seiner Überwachung als entscheidende Grundlage, um gegen Import- und Exportwaren, bei denen der Verdacht einer Verletzung registrierter geistiger Eigentumsrechte besteht, aktiver und effizienter vorzugehen. Derzeit fallen für diese Registrierung keine offiziellen Verwaltungsgebühren an, was sie zu einer äußerst kosteneffizienten Option für Inhaber von IP-Rechten macht.