|
Generative KI-Dienste haben sich inzwischen zu unverzichtbaren Arbeitswerkzeugen entwickelt – ein Trend, der maßgeblich von Diensten wie ChatGPT und DeepSeek vorangetrieben ist. Unternehmen öffnen sich diesem Trend zunehmend: Sie gestatten Mitarbeitern die Nutzung solcher Technologien, schließen Firmenlizenzen ab oder richten Arbeitskonten ein, um Produktivität zu steigern und gleichzeitig die KI-Nutzung der Mitarbeiter in den Risikomanagement- und Compliance-Rahmen des Unternehmens einzubinden.
Doch welche rechtlichen Implikationen ergeben sich, wenn europäische multinationale Konzernunternehmen, insbesondere ihre chinesischen Tochtergesellschaften, den Einsatz einheimischer chinesischer KI-Dienste wie DeepSeek, Kimi oder Doubao erlauben? Der vorliegende Beitrag beleuchtet die relevanten Regulierungsrahmen in beiden Rechtsordnungen – China und der EU – aus den Perspektiven der KI-Regulierung und des Datenschutzes. Zentral ist dabei die Beantwortung einer Frage, die sich betroffene Unternehmen häufig stellen: Welche chinesischen bzw. EU-Vorschriften sind zu beachten, und welchen konkreten Compliance-Verpflichtungen unterliegt man tatsächlich?
|