Wieweit müssen in den Macht- und Aufsichtsorganen einer chinesischen Gesellschaft Arbeitnehmervertreter eingesetzt werden?

Autor:KONG Yuwei、QIU Runyi
Veröffentlichungsdatum:2025.09.10

Das in weiterem Umfang novellierte chinesische Gesellschaftsgesetz ist am 1. Juli 2024 in Kraft getreten. Unter anderem hat es mehrere wichtige Anpassungen an der Corporate-Governance-Struktur (d. h. insbesondere die Organisation und Kompetenzverteilung von Geschäftsführung und Aufsichtsorgan) eingeführt. Es enthält insbesondere klare Anforderungen an die Mitbestimmung der Arbeitnehmer und erhöht somit unmittelbar die Compliance-Anforderungen an Gesellschaften. Im vorliegenden Artikel wird eine chinesische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als typisches Beispiel herangezogen, um diese Anforderungen zu erläutern, die in wesentlichem Umfang auch für Aktiengesellschaften gelten.

Neue Entwicklungen im Arbeitsrecht: Verschärfte Arbeitgeberverantwortung

Autor:QIN Anqi, TANG Rong
Veröffentlichungsdatum:2025.09.10

Die vom Obersten Volksgerichtshof der Volksrepublik China veröffentlichte gerichtliche Auslegung – „Auslegung zu Fragen der Anwendung von Rechtsvorschriften bei der Verhandlung von Arbeitsstreitigkeiten (II)“ („Auslegung“) – ist am 1. September 2025 in Kraft getreten. Diese wird erhebliche Auswirkungen auf sämtliche Arbeitgeber, einschließlich Unternehmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung, entfalten.

Doppelter steuerlicher Fördermechanismus für Reinvestitionen aus Gewinnen ausländischer Investoren in China: Steuerstundung und -anrechnung als schwerwiegender Investitionsanreiz

Autor:KONG Yuwei
Veröffentlichungsdatum:2025.08.07

Am 27. Juni 2025 haben das chinesische Finanzministerium, die Staatliche Steuerverwaltung sowie das Handelsministerium gemeinsam die Bekanntmachung Nr. 2 über die steuerliche Anrechnung bei unmittelbaren Reinvestitionen von ausgeschütteten Gewinnen durch ausländische Investoren veröffentlicht. Am 31. Juli 2025 folgte die Bekanntmachung Nr. 18 der Staatlichen Steuerverwaltung, welche als ergänzende Durchführungsbestimmung dient. Ziel beider Regelwerke ist es, ausländische Investoren zu ermutigen, im Inland erzielte Gewinne erneut in China zu reinvestieren und so die Stabilität und Attraktivität des chinesischen Marktes für Direktinvestitionen weiter zu fördern.