Wesentliche Änderungen im Neuen Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (Anti-Unfair Competition Law - AUCL) – Auslegung und Praxishinweise

Autor:ZHANG Zheng, XU Yingping
Veröffentlichungsdatum:2025.12.18

Am 15. Oktober 2025 ist das novellierte Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb der Volksrepublik China (Anti-Unfair Competition Law – AUCL, im Folgenden „neues AUCL“) in Kraft getreten. Es handelt sich um die bedeutendste Gesetzesreform seit der Fassung 2019. Vor dem Hintergrund der sich stark wandelnden digitalen Wirtschaft wurde das chinesische AUCL umfassend modernisiert. Es erweitert die relevanten Tatbestände der unlauteren Handlungen, konkretisiert die Aufsichtsbefugnisse der Behörden und verschärft die rechtlichen Folgen bei Verstößen. Nachfolgend stellen wir die wichtigsten Reformpunkte vor und ordnen ein, welche Konsequenzen sich daraus für Unternehmen in der Praxis – insbesondere im Hinblick auf Compliance-Strukturen und die Wahrnehmung eigener Rechte – ergeben.

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Veröffentlichungsdatum:2025.12.02

2. Anträge auf Sicherungsmaßnahmen: ebenso effizient wie bei inländischen Schiedsverfahren Nach der chinesischen Zivilprozessordnung können die Parteien eines Schiedsverfahrens – sowohl vor Einleitung des Verfahrens als auch währenddessen – Sicherungsmaßnahmen beantragen, etwa zur Sicherung von Vermögen oder Beweismitteln. Zuständig sind die Gerichte am Wohnsitz des Antragsgegners, am Ort des betroffenen Vermögens oder der betroffenen Beweise.

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Veröffentlichungsdatum:2025.11.25

Mit der weiteren Öffnung Chinas wählen immer mehr Unternehmen in grenzüberschreitenden Handelsverträgen internationale Schiedsinstitutionen für Streitbeilegung, wie z.B. die International Chamber of Commerce (ICC), das Singapore International Arbitration Centre (SIAC) oder das Hong Kong International Arbitration Centre (HKIAC). Zugleich wird der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens (im Folgenden „Schiedsort“) zunehmend in das chinesische Festland gelegt.