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Am 27. Juni 2025 haben das chinesische Finanzministerium, die Staatliche Steuerverwaltung sowie das Handelsministerium gemeinsam die Bekanntmachung Nr. 2 über die steuerliche Anrechnung bei unmittelbaren Reinvestitionen von ausgeschütteten Gewinnen durch ausländische Investoren veröffentlicht. Am 31. Juli 2025 folgte die Bekanntmachung Nr. 18 der Staatlichen Steuerverwaltung, welche als ergänzende Durchführungsbestimmung dient. Ziel beider Regelwerke ist es, ausländische Investoren zu ermutigen, im Inland erzielte Gewinne erneut in China zu reinvestieren und so die Stabilität und Attraktivität des chinesischen Marktes für Direktinvestitionen weiter zu fördern. |