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Unternehmen greifen im Wettbewerb immer wieder zu unlauteren geschäftlichen Mitteln. Besonders verbreitet sind irreführende geschäftliche Handlungen: Produkteigenschaften werden übertrieben, Verkaufszahlen geschönt oder Auszeichnungen und Ehrungen erfunden. Solche Praktiken täuschen Verbraucher und verschaffen unrechtmäßige Wettbewerbsvorteile zulasten redlich handelnder Mitbewerber. Das neue Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (Anti-Unfair Competition Law - AUCL), das seit dem 15. Oktober 2025 in Kraft getreten ist, stellt eine zeitgemäße Weiterentwicklung und weitergehende Verbesserung seiner Vorfassung dar. |