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Geistige Eigentumsrechte (IP-Rechte) an Waren, die in das chinesische Zollgebiet eingeführt oder aus diesem ausgeführt werden, können bereits vor Erreichen ihres Zielmarkts durch den chinesischen Zoll von Amts wegen proaktiv geschützt werden. Gemäß den einschlägigen chinesischen zollrechtlichen Vorschriften können in- und ausländische Inhaber von geistigen Eigentumsrechten im Zusammenhang mit Import- und Exportwaren bei der Allgemeinen Zollverwaltung (General Administration of Customs; GACC) einen Antrag auf Registrierung ihrer Rechte, wie z. B. Marken, Urheberrechte und Patente, stellen. Sobald diese Informationen registriert sind, dienen sie dem Zoll im Rahmen seiner Überwachung als entscheidende Grundlage, um gegen Import- und Exportwaren, bei denen der Verdacht einer Verletzung registrierter geistiger Eigentumsrechte besteht, aktiver und effizienter vorzugehen. Derzeit fallen für diese Registrierung keine offiziellen Verwaltungsgebühren an, was sie zu einer äußerst kosteneffizienten Option für Inhaber von IP-Rechten macht. |