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I. Hintergrund
Im Geschäftsalltag kommt es wiederholt vor, dass ausländische Unternehmen, die weder eine Zweigniederlassung noch eine Tochtergesellschaft oder eine sonstige repräsentative Präsenz in China unterhalten, gleichwohl vor Ort geschäftlich tätig werden – etwa im Beschaffungsbereich. Zur Deckung ihres Personalbedarfs greifen diese Unternehmen dann nicht selten auf chinesische Personaldienstleister zurück, mit denen sie entsprechende Dienstleistungsverträge abschließen. Der Dienstleister übernimmt dabei die Rolle des formalen Arbeitgebers (sog. Employer of Record, nachfolgend „EOR“): Er schließt mit den chinesischen Arbeitnehmern Arbeitsverträge, wickelt die Vergütung ab und führt die Beiträge zur Sozialversicherung sowie zur Wohnungsbaukasse ab. Dieses Modell erfreut sich bei ausländischen Unternehmen großer Beliebtheit, ermöglicht es ihnen doch, ihre Aktivitäten in China mit geringem Kapitaleinsatz rasch aufzunehmen, die Personaladministration zu verschlanken und gleichzeitig flexibel auf wechselnden Personalbedarf zu reagieren.
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